Stiftungsgründung

Die Gründung von Stiftungen ist seit einem Jahrzehnt verstärkt zu beobachten. Unterstützt wurde und wird diese Entwicklung durch eine Reform des Stiftungsrechts sowie durch steuerpolitische Maßnahmen. In den letzten Jahren sind umfangreiche Homepages von Stiftungen selbst, aber auch Seiten mit Anleitungen zum Thema „Wie gründe ich eine Stiftung?“ entstanden. Erste Informationen bietet z. B. der Stifterverband sowie der Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Auf der Seite der Regierungsvertretung Hannover wird neben Hinweisen auf das Stiftungsrecht des Bundes, das im BGB einige Rahmenvorgaben setzt, das Niedersächsische Stiftungsgesetz erläutert.


Stiftungsverzeichnis

Ein Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Stiftungsregister) mit Sitz im Gebiet der Regierungsvertretung Hannover ist dort ebenfalls veröffentlicht.

Der Bundesverband deutscher Stiftungen bietet auf seiner Homepage die Möglichkeit einer bundesweiten Stiftungssuche (unter Service/ Stiftungssuche).

Wer nach Kulturstiftungen sucht, sollte sich auf der Homepage des Deutschen Informationszentrums Kulturförderung DIZK umsehen.


nichtselbstständige Stiftung

Bei geringem Kapital bietet sich die Gründung einer nichtselbständigen Stiftung (eine vollwertige Stiftung mit eigener Satzung und eigenen Stiftungszwecken) an. Das Kapital einer nichtselbständigen Stiftung wird einem Treuhänder anvertraut, der das Stiftungsvermögen verwaltet. Andere Stiftungen, aber zunehmend auch Banken stellen sich als Träger der unselbstständigen (Unter-)Stiftung zur Verfügung.


In verschiedenen Städten haben sich inzwischen zahlreiche sog. Bürgerstiftungen etabliert. Ein Beispiel ist die Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg, ein weiteres die Bürgerstiftung  Hannover. Der Leitgedanke dieser Stiftungen ist „Von Bürgern für Bürger“.


In der Landeshauptstadt Hannover gibt es eine speziell eingerichtete Stiftungsstelle, die die Stiftungen der Landeshauptstadt verwalten, aber auch einen umfassenden Service für Stifter bietet.


Mindestkapital

Eine Stiftung in Niedersachsen kann man bereits mit einem Mindestkapital von EUR 25.000 gründen. Da die Stiftung ihre Zwecke jedoch nur mit den (Zins-)Erträgen aus dem Stiftungskapital (dem sog. Grundstockvermögen) verfolgen kann, ist die Wirkung einer nur mit dem Mindestkapital ausgestatteten Stiftung allerdings gering. Ein Stärkung des Stiftungskapitals durch sog. Zustiftungen einerseits und eine Steigerung der verwendbaren Mittel durch Zuwendungen (= Spenden) ist daher dringend geboten.


Sach- und Rechtsstand: 11. Januar 2010