GEMEINNÜTZIGE KÖRPERSCHAFTEN


Gemeinnützige Körperschaften sind in der Regel Vereine und Stiftungen, aber auch GmbHs, die besondere, in § 52 Abgabenordnung genannte Zwecke in ihrer Satzung festgeschrieben haben. Sie werden auf Antrag von der Steuerpflicht befreit und dürfen für erhaltene Spenden sog. Zuwendungsbestätigungen (= Spendenbescheinigungen) ausstellen.


Umfangreiche Informationen zum Gemeinnützigkeitsrecht gibt es bei der OFD Hannover.

Zum 01.01.2009 müssen alle gemeinnützigen Körperschaften die neuen amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spenden- bescheinigungen) verwenden.


Ein gemeinnütziger Verein, der soziale und internationale Unterstützung einfordert und Projektarbeit leistet, ist z. B. Medico International. Ein wichtiges Projekt von Medico International ist z.B. die Landminen-Kampagne.


Seit dem 01.01.2007 gilt ein neues, vereinfachtes Spendenrecht, auch darüber informiert die Seite der OFD Hannover.


Sach- und Rechtsstand: 11. Januar 2010