Beim Sponsoring ist einerseits zwischen dem Sponsor und dem Gesponserten andererseits zwischen dem Ertragssteuerrecht und dem Umsatzsteuerrecht zu unterscheiden.
Für die Umsatzsteuer ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die gemeinnützige Körperschaft an Dritten eine Leistung gegen Entgelt erbringt.
Sach- und Rechtsstand: 08. März 2009