Beim Sponsoring ist einerseits zwischen dem Sponsor und dem Gesponserten andererseits zwischen dem Ertragssteuerrecht und dem Umsatzsteuerrecht zu unterscheiden.


Das BMF hat 1998 den sog. Sponsoring-Erlass veröffentlicht und 2008 im Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 64 AO weitere Ausführungen gemacht.


Für die Umsatzsteuer ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die gemeinnützige Körperschaft an Dritten eine Leistung gegen Entgelt erbringt.



Sach- und Rechtsstand: 08. März 2009