Chancen wahrnehmen, Erfolge sichern

Als Gründer und Unternehmer geht man mit seiner Geschäftsidee immer auch ein finanzielles Risiko ein. Solange der "Umsatz" stimmt, man die Kosten "im Griff" hat und aufgenommene Kredite bedienen kann, steht natürlich der Unternehmenserfolg im Vordergrund.

Um diesen Erfolg zu erreichen und nicht zu riskieren, ist die Planung und Kontrolle von Umsatz, Kosten und cash flow von großer Bedeutung. Dies ist mehr als die BWA des Steuerberaters zu lesen (und zu verstehen!).
Vorausschauende Planung und Kontrolle gewährleistet nur ein sog. Controlling. Dies läßt sich mit einfachen Mittel auch in Kleinstunternehmen einrichten.
Dazu gibt es für Existenzgründer und junge Unternehmer eine umfangreiche Seite, die vom BMWT betrieben wird. Dort ist auch eine sehr gute Software für Existenz- und junge Unternehmensgründer erhältlich, die viele Fragen einer Gründung und Führung eines Unternehmens beantwortet.

Kunden werben

Als Gründer und junge Unternehmer sollte man eine Strategie haben, wie man sich bei seinen möglichen Kunden bekannt macht. Denn diese bringen schließlich den erwünschten Umsatz. Im Mittelpunkt steht hier das sog. Marketing. Der Gründer sollte ein Werbekonzept entwickeln und sich aktiv für sein Unternehmen engagieren.

Auch hier hilft des BMWT mit Infos, Broschüre und Tipps.

... und wenn es trotz allem nicht klappt

Bleiben - trotz guter Geschäftsidee und Planung - die Umsätze aus und "explodieren" die Kosten, verwirklicht sich das finanzielle Risiko der Unternehmung.

Ist ein effektives Controlling eingerichtet, kann man frühzeitig gegensteuern und gezielt Maßnahmen ergreifen, um eine Krise abzuwenden.

Bereits in dieser Phase, spätestens aber wenn eine Wende nicht eintritt, muss man der Liquidation oder gar der Insolvenz ins Auge sehen.


Eine Liquidation ist nur möglich, wenn der Unternehmer alle seine Gläubiger noch bezahlen kann.

Reicht das Vermögen dazu nicht mehr aus, muss ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt werden. Dabei sind Fristen zu beachten, um z. B. im Anschluss an die Insovenz noch eine Restschuldbefreiung bekommen zu können oder eine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten zu vermeiden! 


Für Kleinunternehmer kommt ggf. das einfachere Verbrauchinsolvenz- verfahren in Betracht.

Alle erforderlichen Antragsunterlagen zum Thema Insolvenz, Rest- schuldbefreiung und Forderungsanmeldung mit Erläuterungen kann man hier downloaden.




Förderungen - Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Coaching

Existenzgründer, die noch wengistens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können einen Antrag bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen, um einen Gründungszuschuss in Höhe von 300 EUR monatlich für maximal 15 Monate erhalten.
Daneben ist es möglich eine sog. Coaching-Förderung von bis 2.000 EUR für die Zeit vor Gründung bzw. für die ersten 12 Monate nach Gründung zu erhalten. Der Gründer kann sich mit diesen Mitteln von einem selbst ausgesuchten, anerkannten Coach fachlich unterstützen lassen. Ein Verzeichnis anerkannter Coaches findet sich z. B. in der Startothek bzw. der Beraterbörse der KfW-Mittelstandbank. Die Arbeitsagentur erkennt aber auch Coaches an, die nicht in diesen Listen eingetragen sind.

Existenzgründer, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, können Einstiegsgeld erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht. Die Höhe liegt in der Regel bei 200 EUR monatlich und wird zunächst für sechs Monate festgesetzt. Eine Verlängerung ist theoretisch um bis zu weiteren 18 Monaten möglich.
Erzielt der Gründer Überschüsse (Gewinn) aus seiner selbstständigen Tätigkeit werden diese (teilweise) auf sein Arbeitslosengeld II angerechnet.
Es gilt die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007.

In Hannover werden Existenzgründer und junge Unternehmer, die Arbeits-losengeld II erhalten, auf Emfpehlung ihres persönlichen Ansprechpartners beim JobCenter der Region Hannover vom Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW) gezielt gefördert.

Ich betreue als sog. Mentor des BNW Existenzgründer im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit.


Sach- und Rechtsstand: 15. Juni 2008